Winterdienst Hamburg

Jetzt auf den Winter vorbereiten: Winterdienst Bereitschaft organisieren

Eines ist so sicher wie Weihnachten: der Winter kommt und mit ihm auch der erste Schneefall. Darauf sollte man vorbereitet sein. Wissen Sie, welche Wege und Flächen Sie bei Schnee und Glatteis freizuräumen haben? Die Schnee- und Eisbeseitigung ist in Hamburg und Norddeutschland (bzw. bundesweit) gesetzlich geregelt.

Überlassen Sie den Winterdienst professionellen Unternehmen wie die GHG Hamburg, die sich auf den Winter-Bereitschaftsdienst zur Schnee-Entfernung und Gehwegreinigung spezialisiert hat. Lassen Sie sich bereits jetzt einen Vorsorgeplan erstellen und ein Angebot unterbreiten.
Dann kann der Winter kommen. Mehr Infos zum Winterdienst und Pflichten und Rechte der Anwohner und Eigentümer lesen Sie in weiteren Artikeln in unserem Blog.
Winterdienst Hamburg 

Gebäudereinigung Hamburg

Glas- und Gebäudereinigung Hamburg: GHG Hamburg, Ges. für Haus- und Grundstückspflege mbH

Im Bereich der Gebäudereinigung bietet Ihnen die GHG Hamburg - Gesellschaft für Haus- und Grundstückspflege - einen Komplettservice mit qualifiziertem Personal.
Gearbeitet wird mit einem modernen neuartigen Wischsystem, mit dem für jede Etage ein frischer Wischbezug verwendet, der nicht mehr mit dem bereits verschmutzten Wasser in Verbindung gebracht wird. Die Problematik mit Schmutzstreifen oder trübe Böden und Belägen nach der Reinigung wird dadurch umgangen.
Die Gebäudedienstleistungen umfassen im Einzelnen die Komplettreinigung von Treppenhäusern, Büro- und Geschäftsräumen, Entfernen von Verschmutzungen an Wänden, Böden, Türen, Fenstern, etc. Technische Reinigung von Räumen, Pflege der Bodenbeläge sowie die Reinigung von Glas- und Spiegelflächen auch an schwer zugänglichen Stellen. Bei Bedarf kümmert sich die GHG Hamburg auch um die Graffitientfernung. 
Das Einsatzgebiet beschränkt sich dabei nicht nur auf den Großraum Hamburg sondern auch weite Teile von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg Vorpommern wird bedient.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auch und überzeigen Sie sich vom umfangreichen und zuverlässigen Komplettservice rund um die Büro- und Gebäudereinigung!

Kontakt: GHG Hamburg, Gesellschaft für Haus- und Grundstückspflege mbH
Telefon (0 40) 319 19 08
Gebäudereinigung Hamburg
Web GHG-Hamburg.de

Laubentsorgung Hamburg, Norderstedt und Pinneberg

So schön ein goldener Oktober sein mag, bringt er doch eine ganze Menge Laub mit sich. Doch bevor der Winter einbricht, sollten Laub und Äste weitgehend entsorgt sein. Das ist ebenfalls die Aufgabe von Grundstückseigentümern, der Stadt oder deren Beauftragten. 

Zum Winterdienst gehören also nicht nur die Schnee- und Eisbeseitigung sondern bereits im Vorfeld eine möglichst rückstandslose Laubentsorgung. Liegenbleibendes Laub auf Strassen birgt eine weitere Gefahr: in Verbindung mit Nässe wird es besonders im Strassenverkehr zur heimtückigen Rutschbahn.
Beauftragen Sie bereits heute die Firma GHG Hamburg mit der Laubentsorgung in Hamburg, Norderstedt, Pinneberg und weitere Orte in Norddeutschland auf Anfrage.
Kontakt: Telefon 040 3191908
Web: www.ghg-hamburg.de

 
Laubfall im Herbst auf den Straßen Hamburgs

Goldener Oktober in Hamburg

später Schneefall in Hamburg

Lange hat er auf sich warten lassen, nun ist er da: der Winter. "Völlig überraschend" wie jedes Jahr fängt es plötzlich an zu schneien und nichts geht mehr!
Es ist jedes Jahr das Gleiche: Autofahrer, Pendler, Grundstücksbesitzer und Hausverwaltungen sind völlig überrascht und unvorbereitet, wenn der erste Schneefall einsetzt. Dabei kann es so einfach sein. Schnee- und Räumdienste können bereits zu Saisonbeginn mit einem Bereitschaftsplan beauftragt werden. Für die rechtzeitige Räumung von Gehwegen und Zufahrten sind die Anwohner bzw. Eigentümer verantwortlich. Dabei bleibt ihnen überlassen, ob sie die Schnee- und Eisbeseitigung selbst vornehmen oder einen privaten Winterdienst beauftragen.
Der Schneefall in Hamburg wird nun noch einige Wochen anhalten und kann sich bis in den April ziehen. Der Wetterbericht für die nächsten 6 Tage:


Winterdienst rechtzeitig planen

Was ändert sich am Haftungsrecht durch Glatteisunfälle? Wer bei Glatteis auf Gehwegen hinfällt, kann auf Schmerzensgeld hoffen. Die Wege müssen im Winter bei Schnee und Glatteis vom Grundstücksbesitzer gestreut werden. Wenn man jedoch auf öffentlichen Wegen oder Pläzen durch Glatteis ausrutscht, haftet die Kommune. Besonders gefährdet sind die Radfahrer. Aber der Kampf ums Schmerzensgeld kann langwierig werden. Immer wieder bekommen die Passanten eine Mitschuld, wenn sie bei Glatteis auf ungestreuten Wegen stürzen und sich verletzen. In Norderstedt z.B. will die Stadt für Winterdienst auf Radwegen sorgen, jedes Jahr eine große Herausforderung, die nicht immer zu 100% erfüllt werden kann.

Damit weder Stadt, Kommune oder Grundstückseigentümer in solche ungeliebten Situationen kommen, sollte ein Plan für die Streudienste sowie die Schnee- und Eisbeseitigung rechtzeitig erstellt werden und nicht erst reagiert werden, wenn es zu spät ist.
Setzen Sie sich jetzt schon mit der GHG Hamburg in Kontakt und erstellen Sie einen Vorsorgeplan für den Winterdienst. Die GHG reinigt und streut nicht nur in Hamburg sondern im gesamten norddeutschen Raum, inkl. Pinneberg, Quickborn, Kaltenkirchen ...

Kontakt: Telefon 040 3191908

 

Tauwetter in Hamburg

Strahlend blauer Himmer zu Ostern über Hamburg bedeutet aber auch Tauwetter. Streugut muss wieder entfernt werden. Nach der Schnee- und Eisbeseitigung im Großraum Hamburg steht der Winterdienst nun vor neuen Herausforderungen. 
Split und Sand muss von den Straßen und Gehwegen professionell entfernt werden. Dort, wo die Stadtreinigung an ihre Grenzen trifft, helfen Firmen aus dem Garten- und Landschaftsbau, die sich auf Winterdienste spezialisiert haben.
Hier verfügt die Firma GHG Hamburg nicht nur über langjährige Erfahrung sondern auch über die richtige Ausstattung sowie einen leistungsstarken Fuhrpark mit speziellen Räumfahrzeugen.
Winterdienst der GHG Hamburg, Streugutaufnahme und -entfernung

Wintereinbruch in Hamburg

Wintereinbruch in Hamburg, 10.März 2013
Erneuter Wintereinbruch in Hamburg. Nachdem es letzte Woche schon richtig frühlingshaft warm geworden ist, überrascht uns nun ein erneuter Kälteeinbruch in Hamburg mit Schneefall und Temperaturen unter dem Gefrierpunkt. Das bedeuted erneut den Einsatz vom Winterdienst. Die Gehwege, die an die Grundstücke der Anlieger angrenzen, sind in einer Breite von mindestens einem Meter schnee- und eisfrei zu halten. Für Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Zonen gilt die Räum- und Streupflicht bis zur Straßenmitte. Gegebenenfalls sind bei breiteren Bereichen Verbindungswege zu schaffen. Dazu können sich die Anlieger bei der Straßenreinigung der Stadt Hamburg Informationen einholen. Flächen für den ruhenden Verkehr müssen nicht geräumt werden. Die Stellplätze für Müllcontainer und Sperrmüll sind schneefrei zu halten.

Jetzt Winterdienst in Hamburg beauftragen! GHG Hamburg Tel.: 040 319 19 08

Schnelle Schneeräumung
Zur Räumung von geringen Mengen leichten Pulverschnees kann oftmals schon ein harter Straßenbesen eingesetzt werden. Bei größeren Schneemengen empfiehlt sich der Einsatz eines Schneeschiebers in gängigen Bauformen. Der Schnee muss so geschoben werden, dass Straßen, Fahrzeuge, Licht- und andere Masten sowie Hydranten und Wasserentnahmestellen der Feuerwehr frei bleiben. Nicht statthaft ist es, den Schnee auf Nachbargrundstücke oder auf öffentliche Flächen zu verlagern. Für die Gebäudesubstanz empfiehlt es sich, den Schnee weg von Mauern zu schieben. Wenn der Schnee zur Straße geschoben wird ist zu beachten, dass sowohl die Fahrbahn als auch der Rinnstein möglichst frei bleiben, damit bei einsetzender Schneeschmelze der Abfluss nicht behindert wird. Größere Schneeemengen können zu Haufen aufgeschaufelt werden, sofern dadurch keine zusätzlichen Behinderungen oder Gefährdungen entstehen.

Eisbeseitigung
Eisflächen sind sofort mit abstumpfenden Materialien abzustreuen oder mechanisch zu entfernen. Der Einsatz von Auftausalzen oder Streumitteln, die Auftausalze enthalten ist auf Gehwegen nicht erlaubt. Das Betreten von zugefrorenen Wasserflächen ist im momentanen Zustand lebensgefährlich.