Für öffentliche Strassen und Flächen ist die Stadtreinigung verantwortlich und für Gehwege um meine Wohnung / Haus / Grundstück der Anlieger, das kann der Mieter oder Eigentümer sein. Da eine Streupflicht, sowie eine Pflicht zur Freihaltung von Fußwegen besteht, muss der Verantwortliche für die vorschriftsmäßige Erfüllung dieser Aufgaben sorgen.
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Die Hamburger Räum- und Streupflicht in der Übersicht
- die Räum- und Streupflicht wird in Hamburg durch das Hamburgische Wegegesetz geregelt
- verantwortlich für Schnee- und Eisbeseitigung sowie das Streuen sind in aller Regel die Anlieger
- alle Gehwege an den Grundstücksgrenzen sind auf einer Breite von mindestens 1m zu räumen und abzustumpfen
- Treppen müssen in ganzer Breite von Schnee und Eis befreit werden
- salzhaltige Streumittel sind auf Gehwegen nicht zulässig!
- Schnee darf nicht einfach auf die Nachbargrundstücke oder Fahrbahnen geschafft werden
- Haus- und Grundstückseigentümer sind für die Organisation des Winterdienstes verpflichtet
- Unternehmen unterliegen auch der Räum- und Streupflicht der angrenzenden Wege
- innerhalb von Firmen- und Betriebsgeländen regeln die Unternehmen den Winterdienst selbst
- Anlieger sind bei Nichtumsetzung der Räum- und Streupflicht gesetzlich haftbar